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Gehaltsumwandlung


Es gibt heute für jeden Arbeitnehmer wichtige Gründe, mit einer zusätzlichen Altersversorgung für das Rentenalter vorzusorgen. Denn: Voraussichtlich muss im Jahr 2030 jeder Beitragszahler für je einen Rentner Versicherungsbeiträge bezahlen - ein Ding der Unmöglichkeit!

Wer sich also bei seiner Altersversorgung nur auf den Staat verlässt, muss mit einem deutlich reduzierten Einkommen rechnen. Lebensversicherungen verbessern natürlich die Situation entscheidend, aber: Über 80 Prozent aller Bürger zahlen ihre Lebensversicherungen aus dem versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Netto-Einkommen. Das muss nicht sein!

Lassen Sie den Staat einen Teil Ihrer zusätzlichen Altersversorgung mitfinanzieren! Durch eine Direktversicherung aus einer Gehaltsumwandlung nutzen Sie attraktive Steuervorteile und sorgen gleichzeitig für später vor.

Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darin verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber eine Lebensversicherung für Sie abzuschließen. Im Gegenzug verzichten sie auf einen Teil Ihres Brutto-Gehalts, maximal DM 3.408,- pro Jahr, aus dem die Versicherungsprämie bezahlt wird. Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung kann als Kapital- oder Rentenversicherung sowie als Fondspolice abgeschlossen werden.

Ihre Vorteile bei der Gehaltsumwandlung

  • Sie sparen Steuern! Die Einzahlungen auf die Lebensversicherung werden nur mit 21,1% (= 20% + Solidaritätszuschlag von 5,5%) pauschalversteuert. Wenn Ihr Steuersatz darüber liegt; sparen Sie die Differenz ein. Gleichzeitig sinkt Ihr Jahreseinkommen und damit Ihr persönlicher Steuersatz. Effektiv zahlen Sie so auf Ihr restliches Einkommen weniger Steuern!
  • Sie sparen Sozialabgaben! Wenn Sie die Beiträge aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahlen; sparen Sie zusätzlich den Anteil für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein.
  • Ihr Arbeitgeber spart ebenfalls Sozialabgaben! Wenn Sie geschickt verhandeln; übernimmt Ihr Arbeitgeber aus dieser Ersparnis noch die pauschale Steuer, da er sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.

Durch diese Art der Einzahlung (Gehaltsumwandlung) verhilft Ihnen der Staat zu einer preiswerten Altersvorsorge und einem sehr guten Hinterbliebenenschutz.
Damit Sie die Auszahlung der Lebensversicherung mit Ihrem Rentenbeginn abstimmen können, haben Sie die Möglichkeit; den Auszahlungstermin zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr zu vereinbaren. Da der Wertzuwachs durch den Zinseszinseffekt in den letzten 5 Jahren einen deutlichen Unterschied macht, empfiehlt sich das Endalter von 65 Jahren.

Beim Wechsel des Arbeitgebers kann mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart werden, dass die Direktversicherung wie bisher weitergeführt wird. Es ist aber ebenso möglich, die Direktversicherung als Privatversicherung fortzuführen. Die Beiträge können dann im Rahmen der Höchstbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wird die Berufstätigkeit z. B. wegen Kinderbetreuung unterbrochen, kann die Direktversicherung ebenfalls fortgesetzt werden.
Für den Arbeitgeber entstehen durch die Direktversicherung keinerlei Nachteile. Egal, ob das Gehalt bzw. der Lohn ausgezahlt oder als Versicherungsbeitrag entrichtet wird, bleiben diese Personalkosten steuerwirksame Betriebsausgaben. Da bei Beitragsentrichtung aus Sonderzahlungen auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart (sofern der Arbeitsverdienst innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt), wäre die Übernahme der Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber ein kostenneutraler Ausgleich.

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