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Angebotsanforderung Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum regulären Lohn oder Gehalt zahlen. Diese Leistungen sind in den Tarifverträgen geregelt. Danach haben rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer einen tarifvertraglichen Anspruch auf bis zu 936 Mark zusätzlich im Jahr. Diesen Betrag dürfen die Arbeitnehmer allerdings nicht ausgeben: Sie müssen ihn sparen, das heißt, für den Aufbau eines eigenen kleinen Vermögens nutzen - daher die Bezeichnung vermögenswirksame Leistung.

Der Arbeitnehmer bestimmt, wie die VWL angelegt werden. Je nach der gewählten Anlageform fördert der Staat die Vermögensbildung mit der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage. Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben Sie nur, wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen korrekt angelegt haben.

Sind Sie ledig, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu 35.000 Mark betragen - bei Verheirateten zusammen bis zu 70.000 Mark, um in den Genuss der zusätzlichen Sparzulage zu kommen. Die Sparzulage errechnet sich mit 10% aus einem Höchstbetrag von DM 936,- pro Jahr. Um die Förderung optimal zu nutzen, können auch beide Sparformen gleichzeitig genutzt werden.

Gefördert werden folgende Anlageformen:

  • Wertpapier-Kaufvertrag (Investmentfonds)
  • Bausparvertrag

Daneben sind noch folgende Anlageformen möglich, die aber nicht gefördert werden:

  • Kontensparvertrag
  • Kapitalversicherungsvertrag

Auch wenn Ihr Einkommen über den Fördergrenzen liegt, sollten Sie die vermögenswirksamen Leistungen nutzen um den Arbeitgeberanteil nicht zu verschenken.

Die optimal angelegten Vermögenswirksamen Leistungen sollen Ihnen alle 6 Jahre möglichst hohe finanzielle Vorteile erwirtschaften. Weil die VWL nach 7 Jahren ausgezahlt werden, Sie aber nach 6 Jahren schon einen neuen Vertrag tätigen können, kommen innerhalb von 31 Jahren immerhin 5 solcher Sparperioden zustande.

Wer die VWL geschickt ausnutzt, dem winken in dieser Zeit rund 75.000 DM. Dagegen kann eine ungeschickte Wahl 40.000 DM weniger bedeuten. Grund genug, sich gut zu informieren und fachlich kompetent beraten zu lassen - am besten von einem unabhängigen Experten!

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